Antwort vom 25.05.2020
Frage vom 19.05.2020 an das Stadtpanungsamt der Stadt-Mainz
Hallo Herr Straub,
vielen Dank für Ihre Antwort, eine wichge Rückfragen gibt es noch:
4. Wurden Sie von der Dezernentin Frau Eder bzw. dem Leiter der Entsorgungsbetriebe Herrn Winkel darüber informiert, dass entgegen dem Stadtratsbeschluss vom
02.12.2015 der Mindestabstand der DK II von 360 m zum Wohnquartier Hechtsheimer Höhe nicht eingehalten werden soll, sondern nur etwa 240 m beträgt Im Zuge der Erstellung des städtebaulichen
Rahmenplanes zum "Wohnquartier Hechtsheimer Höhe" wurde das Stadtplanungsamt seitens des Entsorgungsbetriebes darauf hingewiesen dass gemäß Beschluss des Stadtrates vom 02.12.2015 eine Deponie
mit belastetem Material geplant ist. Diese Tatsache ist sowohl im bisherigen Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "He 130" als auch im Planfeststellungsverfahren zur Deponie
mitberücksichtigt. Hierzu wurden für das Planfeststellungsverfahren ein "Staubgutachten" und ein "Lärmgutachten" erarbeitet. Aus diesen geht hervor, dass der geplante Abstand zwischen Deponie und
geplantem Wohngebiet ausreichend ist und damit das städtebauliche Konzept mit der geplanten Wohnnutzung im Bebauungsplan "He 130" festgesetzt werden kann.
Diese Antwort ist unklar, heisst dass – der Stadtratsbeschluss mit dem Mindestabstand DK II ist nicht
mehr gülg ist?
Falls ja, wurden die Stadtratsmitglieder darüber informiert, dass Ihre Beschlüsse keine Wirkung haben und somit nicht zu beachten sind?
Über eine zeitnahe Antwort würden wir uns sehr freuen, da es hier um die Glaubwürdigkeit von Polikern geht.
Mit freundlichen Grüßen
Antonio Sommese
BI Sprecher und 1. Vorsitzender
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