Viele Nachbarn habe nochmal die Möglichkeit genutzt sich umfassend über den Stand der Mülldeponie zu informieren.
Hier am Beurteilungspunkt BUP_2 in der Catharina-Lothary-Str. 40, ist einer von 10 Beurteilungspunkte rund um die geplante Deponie wo eine kritische Schadstoffkonzentration in der Luft zu erwarten ist.
Quelle: BI MAINZ21 Nein zur Mülldeponie in Mainz e.V. / 30.11.2019
*** Die nachfolgenden Informationen stammen aus dem Gutachten
Staubimmissionsprognose für die geplante Deponie (DK I/DK II) im ehemaligen Steinbruch Mainz-Laubenheim
vom 30.05.2019 der Müller-BBM GmbH ***
Staubinhaltsstoffe / Seite 6 im Gutachten
Die Konzentrationen der Staubinhaltsstoffe im Schwebstaub bewegen sich für alle betrachteten Stoffe in allen Szenarien an allen Beurteilungspunkten im Bereich der Irrelevanz, Ausnahmen stellen lediglich die Zusatzbelastungen durch Benzo(a)pyren dar, die an den Beurteilungspunkten
in der unmittelbaren westlichen Nachbarschaft das Irrelevanz Kriterium überschreiten. Die als Summe aus Zusatzbelastung und abgeschätzter Vorbelastung ermittelte Gesamtbelastung liegt für diese Komponente weit unterhalb des jeweiligen LAI-Orientierungswerts bzw. des Zielwerts der 39. BImSchV für Benzo(a)pyren.
7 Immissionsprognose / Seite 68 im Gutachten
7.1 Beurteilungspunkte
Die Belastung durch Schwebstaub und Staubniederschlag ist ausschließlich außerhalb der Deponiegrenzen zu untersuchen, da im Bereich des Betriebsgeländes die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen maßgebend sind. Ferner ist das Umfeld der Deponie nur an den Orten für die Beurteilung relevant, an denen das entsprechende Schutzgut (bei Staub: Schutzgut Mensch) nicht nur vorübergehend exponiert ist.
Vor diesem Hintergrund wurden in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde (sowie in Übereinstimmung mit den schalltechnischen Gutachten) [41] für das Vorhaben die nachfolgend aufgeführten Beurteilungspunkte festgelegt
Die nachfolgende Karte verdeutlicht die Lage der einzelnen Beurteilungspunkte bzw. Immissionsorte / Seite 69 im Gutachten
Seite 72 im Gutachten
Es zeigt sich, dass sich in der nächstgelegenen Nachbarschaft im Westen und Norden der Deponie (BUP_1, BUP_2, BUP_3 und BUP_9) die höchsten Zusatzbelastungen im Szenario „West“ einstellen, während für die südliche und östliche Umgebung (sonstige BUP) das Szenario „End“ ungünstigere Ergebnisse liefert. In beiden Szenarien ergeben sich die höchsten Belastungen in der westlichen Nachbarschaft.
Seite 77 im Gutachten
Einzige Ausnahme ist der Beurteilungspunkt BUP_9 (maximal beaufschlagter Punkt im Geltungsbereich des im Entwurf vorliegenden Städtebaulichen Rahmenplans „Wohnquartier Hechtsheimer Höhe (He 130)“), in dessen Umfeld das Irrelevanz Kriterium kleinräumig knapp überschritten wird.
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