Die Laubenheimer CDU ruft die Stadt und die Bürgerinitiative in Sache Steinbruch zum Konsens auf. Trotzdem müssten die Sorgen der Bürger ernstgenommen
werden.
LAUBENHEIM - Nachdem die Bürgerinitiative „Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch“ ihre Kritik gegenüber der von der Stadt
geplanten Bauschuttdeponie erneuert hat (die AZ berichtete), meldet sich nun der Vorsitzende der Laubenheimer CDU, Norbert Riffel. Er ruft zur Versachlichung des Themas auf. „Einerseits ist es
für alle Bürger ein Vorteil, wenn Erde in nahem Bereich entsorgt werden kann“, sagt Riffel. Bei allen Neubaumaßnahmen – ob Straßenbau, Hausbau oder Industriebauten falle zwangsläufig Erdaushub
und sonstiges Material an. Weit entfernte Deponien würden zu einer Kostensteigerung beitragen, die letztendlich alle zahlen müssten und wenn man dies zu Ende denke, sogar Mieter einer
Wohnung.
Die Sorgen der BI müssen trotzdem ernst genommen werden“, betont der CDU-Vorsitzende. Die verantwortliche Verwaltung habe strengstens darauf zu achten, dass nur genehmigtes Material
(Deponieklassen DK1 und DK2, also mineralische Abfälle) eingebaut werden würden. „Die Bürger Laubenheims wollen nicht in der Nähe einer Giftmülldeponie leben und sich so Gesundheitsrisiken
aussetzen“, macht Riffel deutlich und wünscht sich, dass sich Stadt und BI mit den Fakten auseinandersetzen würden und zu einem sachlichen Konsens kämen.
Die BI ruft unterdessen weiter Bürger dazu auf, bis zum 31. August Einspruch gegen die geplante Deponie einzureichen. Vorlagen dazu
sind auf der Internetseite www.mainz21.de zu finden. Die BI befürchtet, dass krebserregende Giftstoffe wie Asbest ins Wohngebiet dringen könnten, das Grundwasser verseucht wird und die
umliegenden Häuser an Wert verlieren könnten.
Die Stadt versichert wiederum, dass keine asbesthaltigen Stoffe im Steinbruch verfüllt werden. Der belastete Müll sei nicht krebserregend. Es handele sich um eine Bauschuttdeponie für
mineralische Abfälle. Dem von der BI geäußerten Verdacht, dass der Entsorgungsbetrieb sobald die Deponie steht, Ergänzungsanträge an der Öffentlichkeit „vorbeischiffen“ könne, entgegnet die
Verwaltung: Nachträge könnten nur innerhalb der Klassen DK I und DK II gestellt werden. Dazu müssten dann außerdem ein weiterer Stadtratsbeschluss und die Zustimmung der Struktur- und
Genehmigungsdirektion (SGD) vorliegen.
Quelle: Allgemeine Zeitung -
24.08.2018
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