Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf Planfeststel-lung für eine im Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der Deponieklassen DK I und DK II bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben vorbehaltlich der Genehmigung durch die Behörde umzusetzen.
- Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung
- Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen.
- Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen sein
- Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet
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