Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch!

Die Geschichte des Mainzer Steinbruchs
  • 1997 - Vereinbarung Stadt-Mainz & HeidelbergCement AG
    Unverändert bestehen hierbei weiterhin die im Jahre 1997 zwischen der Stadt Mainz und der HeidelbergCement
    AG vereinbarten Rekultivierungsziele, nämlich den Steinbruch nach dem Vorbild des bereits rekultivierten Weisenauer Steinbruchs für die Naherholung und den Naturschutz auszubauen bzw. zu erhalten.

    Im Entwurf eines bereits erstellten Rekultivierungsplanes sind diese Ziele aufgenommen und werden im Zuge der Verfüllung des Steinbruches beachtet.

  • 2004 - Anordnung der Stadt-Mainz
    Verfüllung nur mit Z0/Z0*Anordnung der Stadt-Mainz über die Anforderungen für die Qualität der Erdmassen zur Verfüllung an die HeidelbergCement AG. Die Verfüllung darf nur mit Erdmassen der Zuordnungswerten Z0/Z0* erfolgen.

  • 2008 - Übernahme der Verfüllung durch die Stadt-Mainz
    Übernahme der Verpflichtung, den ehemaligen Steinbruch Laubenheim zu verfüllen, mit unbelasteten Bodenaushubmassen und zu rekultivieren, durch die Stadt-Mainz/Entsorgungsbetrieb.

  • 2009 - Antrag zur Verfüllung mit DKI / DKII
    Entsorgungsbetrieb beschließt, Teilfläche des Steinbruchs Laubenheim für die Ablagerung von mineralischen Abfällen (DKI & DKII) vorzusehen und die entsprechenden Genehmigungsunterlagen vorzubereiten.

  • 09.03.2010 - Scoping-Termin
    Mit Fachbehörden, Naturschutzverbände und Ortsvorsteher der berührten Stadtteile.
    Grundlage ist eine Umweltsverträglichkeitsprüfung, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter überprüft.

  • 2012
    Erste Information im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur "Stadt der Wissenschaft", 2012 bis 2015 folgten insgesamt 6 weitere öffentlich angekündigte (Amtsblatt) Bürgerinformationsveranstaltungen statt.

  • 29.05.2015 - Gründung der Bürgerinitiative

  • 18.06.2015 - Infoveranstaltung der Entsorgungsbetriebe
    Infoveranstaltung der Entsorgungsbetriebe und keine Bürgerversammlung wie immer behauptet wird.
    Auf einer Bürgerveranstaltung hätten die Bürger mehr Zeit bekommen müssen um Fragen zu stellen.

  • 08.09.2015 - Interkommunale Kooperation mit der Stadt-Wiesbaden
    Ergebnis: Stadt-Wiesbaden kann kurz und mittelfristig keine zusätzlichen Mengen aus dem Gebiet der Stadt-Mainz und Landkreis Mainz-Bingen aufnehmen.

  • 13.10.2015 - Bürgerinitiative (BI) im Dialog mit der Stadt
    Gespräch mit OB Michael Ebling, Umweltdezernentin Katrin Eder und Vertreter der Stadt-Mainz.
    Übergabe eines Fragenkatalog mit 91 Fragen, Frist bis zum 15.11.2015 zur Beantwortung.
    Zitat von OB Herr Ebling: "Qualität geht vor Schnelligkeit"

  • 13.11.2015 - Freitag
    Gespräch im Dezernat Umwelt, mit dem Referenten Herr Nehrbaß.
    Der Fragenkatalog ist noch nicht beantwortet, sie benötigen noch mehr Zeit. Die BI gewährt der Stadt einen Aufschub bis zum 20.11.2015. Auf Nachfrage der BI, wurde das TA-Luftgutachten (Ingenieurbüro Kehlberger vom 10.06.2013) ausgehändigt, um guten Willen zu zeigen!

  • 14.11.2015 - Samstag
    Einen Tag später auf der Webseite der Allgemeinen Zeitung zu lesen:
    Oberbürgermeister Michael Ebling zur Bauschuttdeponie: "Wir sollten jetzt entscheiden"

       

  • 17.11.2014 - Beschlussvorlage 70 / 70 29 31 / 1
    Antrag auf Planfeststellung nach §35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzt - Deponie DK I & DK II

 

  • 20.11.2015
    Antworten auf unseren Fragenkatalog erhalten, per Mail von Referenten Herr Nehrbaß
    Die BI hat 12 Tage Zeit,
    die Fragen aufzubereiten um sie den Stadtratsmitgliedern für ihre Entscheidungsfindung der Stadtratssitzung am 02.12.2015 zu Verfügung zu stellen.

 

  • 27.11.2015 - Übergabe von fast 5.000 Unterschriften
    4.894 Unterschriften gegen das geplante Deponie-Projekt, wurden der Umweltdezernentin Katrin Eder übergeben.

 

  • 02.12.2015 - Stadtratssitzung und Abstimmung
    In der Stadtratssitzung wurde über den Antrag zur Verfüllung und Rekultivierung des ehemaligen Steinbruchs Laubenheim hier: "Antrag auf Planfeststellung nach §35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzt" abgestimmt.

    Beschlussvorlage 70 / 70 29 31 / 1 mit 47 : 8 : 0 Stimmen angenommen.

    Beschlussvorschlag
    Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschließt den Antrag auf Planfeststellung für eine im Steinbruch Laubenheim geplante Deponie der Deponieklassen DK I und DK II bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd einzureichen und das Vorhaben vorbehaltlich der Genehmigung durch die Behörde umzusetzen.

    Dabei beinhalten die Planungen einen:
    • Abstand von 360 Metern für DK II Abfälle zur Wohnbebauung.
    • Mineralische Abfälle werden ausschließlich aus der Landeshauptstadt Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen angenommen.
    • Die Verfüllung wird nach 15 Jahren abgeschlossen sein.
    • Auf eine Genehmigung zur Ablagerung von Asbest und Schlacke aus der Hausmüllverbrennung wird verzichtet


    Fazit
    Die Stadt-Mainz hatte 6 Jahre Zeit für die Planung einer Deponie (DKI / DKII) im Laubenheimer
    Steinbruch zu Errichten und die Bürger zu informieren.
    Die BI hatte 6 Monate Zeit die Bürger/innen zu Informieren.

 

  • 08.05.2018 - Antrag auf Planfeststellung
    Der Entsorgungsbetrieb Mainz stellt Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung der Deponie (DKI / DKII) in Mainz-Laubenheim, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

    Warum so spät?
    Der Entsorgungsbetrieb musste weitere Unterlagen und neue Gutachten nachreichen.
    Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hatte wohl die eingereichten Unterlagen bemängelt oder warum lagen zwischen dem Stadtratsbeschuss und Antrag auf Planfeststellung fast 2 ein halb Jahre, wenn alle Fakten auf den Tisch liegen!

 

  • 09.07 - 17.08.2018 - Einsicht in die Planunterlagen
    In den Sommerferien wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt.
    Dabei stellte sich heraus, dass die oben genannten und im Gemeinderat beschlossenen Punkte nicht eingehalten werden sollen:
    - Der Grenzabstand ist geringer.
    - Asbest kann in Klebern und Verputz eingelagert werden, ebenso Schlacken.
    - Die Zeit bis zur endgültigen Schließung der Deponie ist nicht festgelegt.
    - Wo der Müll herkommt, wird nicht kontrolliert.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen
    • Im Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Im Foyer
    • Im Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz, Haus C, Zimmer 5
    • Bei der Ortsverwaltung Hechtsheim, Morschstr. 1, 55129 Mainz
    • Bei der Ortsverwaltung Laubenheim, Longchampplatz 1, 55130 Mainz,
    • Bei der Ortsverwaltung Weisenau, Tanzplatz 3, 55130 Mainz,

    in der Zeit vom 09.07.2018 bis zum 17.08.2018 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen

  • 31.08.2018 - Deadline für Einwendungen
    Bis zum 31.08.2018 müssen die Einwendungen an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd oder Stadtverwaltung Mainz eingereicht werden.
    Zita aus der Bekanntmachung Abs. 3: "nach Ablauf der Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens [sind] alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen".

 

  • 11.09.2018 - Deponie-Pläne müssen erneut offengelegt werden
    Die Planfeststellungsunterlagen für die Errichtung einer mineralischen Deponie im Steinbruch bei Laubenheim müssen wegen eines Formfehlers neu offengelegt werden. Das hat Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle am Montag auf AZ-Anfrage erklärt. Der Formfehler sei geschehen, als eine Bürgerin in einer der drei Ortsverwaltungen Hechtsheim, Laubenheim und Weisenau, in denen die Pläne vom 9. Juli bis 17. August auslagen, diese habe einsehen wollen und fälschlicherweise die Auskunft bekommen habe, dies sei nicht möglich. Daraufhin habe sich die Bürgerin bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beschwert. Diese wiederum habe die erneute Offenlage entschieden. Wann diese beginne, könne er noch nicht sagen, so Peterhanwahr.

    Unterdessen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) eine detaillierte Einwendung gegen das Vorhaben eingelegt. Gerade wegen der Vielzahl gefährlicher Abfälle, deren Ablagerung beantragt werde, sei das Vorhaben abzulehnen. Zudem seien etliche Aspekte der Deponiekonstruktion und des Deponiebetriebs ungeklärt. Oliver Kalusch vom BBU-Vorstand: „Zahlreiche der beantragten gefährlichen Abfälle können sehr giftig, giftig oder umweltgefährlich sein. Diesem Gefahrenpotenzial werden die zur Grundlage des Planfeststellungsantrags genommenen Ablagerungskriterien nicht gerecht. Bereits aus diesem Grund wäre der Antrag abzulehnen.“ Die Einwendung ist abrufbar unter https://bbu-online.de.

 

  • 15.07.2019 - 23.08.2019 - Termin für die 2te Offenlegung des Planfestellungsverfahren nach § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung der Deponie Mainz-Laubenheim

    Die Unterlagen können Online über die Webseite bei der SGD-Süd eingesehen werden, hierzu der Link
    Sollte dieser Link aus unerwarteten Gründen einmal nicht funktionieren (so gesehen am 24.07.19) können Sie die Unterlagen über das Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung eingesehen werden.

    Stand 2019:
    Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen
    - Im Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, Rathauspforte, Nebenraum
    - Im Grün- und Umweltamt, Geschwister-Scholl-Str. 4, 55131 Mainz, Haus C, Raum 5

    in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 23.08.2019 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen

 

  • Auslegen der Planungsunterlagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 23.08.2019

 

 Jetzt ist jeder aufgefordert von seinem Recht des Einspruchs Gebrauch zu machen

  • Erörterungstermine, im Kurfürstlichen Schloss in Mainz
    10.12.2019 von 10:00 - 19:00 Uhr
    11.12.2019 von 10:00 - 19:40 Uhr
    12.12.2019 von 10:00 - 22:30 Uhr
  • 11.03.2020 - COVID-19 - Pandemie
    Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer Pandemie

  • 27.03.2020
    SGD-Süd hat das vorläufige Protokoll per Mail an die Einwneder/Interessenten welche sich in die Liste auf dem Erörterungstermin eingetragen haben verschickt.
    Es wurden insgesamt 4 mail versick:
    - Stellungnahme zur Niederschrift EÖT Planfeststellungsverfahren Deponie Mainz - TEIL 1 = 37MB
    - Stellungnahme zur Niederschrift EÖT Planfeststellungsverfahren Deponie Mainz - TEIL 2 = 34MB
    - Stellungnahme zur Niederschrift EÖT Planfeststellungsverfahren Deponie Mainz - TEIL 3 = 12MB
    - Stellungnahme zur Niederschrift EÖT Planfeststellungsverfahren Deponie Mainz - TEIL 4 = 31MB

    Korrekturen sind bis zum 24.04.2020 per Mail an die SGD Süd zurichten.

  • 20.04.2020 - RA Teßmer
    Schreiben unseres Rechtsanwaltes an die SGD-Süd bzgl. Fristverlängerung.

  • 22.04.2020 - SGD Süd
    Wir haben bis zum 15.05.2020 eine Fristverlängerung von der SGD-Süd erhalten

  • 14.05.2020 - Stellungnahme zum vorläufigen Protokoll

  • 04.06.2020 - ZOOM Meeting
    Am 04.06.2020 haben wir ein erstes ZOOM Meeting durchgeführt, um auf diesen Weg die Anwohner & Unterstützer über Neuigkeiten zu informieren (Kontaktsperre bzgl. Corona Virus).
    • Stellungnahme zum vorläufigen Protokoll abgegeben:
      - Lärmgutachten ist falsch
      - AVV Schlüssel wurde keine zurückgenommen
      - Wohnquartier HE130 weniger als 360m zu DKII  etc.
    • Pressemeldungen verschickt
    • Wenn das endgültige Protokoll kommt, haben wir 14 Tage Zeit um Einspruch zu erheben
    • Bei einer Klage, benötigen wir Anwohner die direkt am Zaun wohnen
    • Klage Kosten können zwischen 20.000.- € und 40.000.- € liegen
    • Siedlerverein fragt beim Verband nach wegen Rechtschutz
  • 13.04.2022 - Keine DEPONIE in Mainz (AZ-Bericht)

  • 15.06.2022 - Sitzung des Werkausschusses des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz -
    Beendigung des Deponie-Vorhabens

  • 20.07.2022 - Stadtratssitzung:
    Planfeststellungsverfahren für die Deponie Mainz-Laubenheim

    hier: Beendigung des Deponie-Vorhabens

    Live Stream der Stadtratssitzung

  • 22.07.2022 - Einladung zur hoffentlich letzte Anwohnerveranstaltung
    Siedlerheim, Am Großberg ab 19:00 Uhr

 

 

Die Deponie im Laubenheimer Steinbruch ist Geschichte

 

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 20.07.2022

 

wurde der Antrag zur Planfeststellungsverfahren

 

für die Deponie Mainz-Laubenheim zurückgezogen